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Bürgergeld - die zweite Stufe der Reform startet am 01. Juli 2023

Zahlreiche entscheidende Regelungen zum Bürgergeld treten zum 01. Juli 2023 in Kraft. Dabei wird vor allem der Eingliederungsprozess und der Themenkomplex Weiterbildung und Qualifizierung weiterentwickelt. Hinzu kommen zusätzliche Instrumente wie die ganzheitliche Betreuung und der gemeinsam erstellte Kooperationsplan, welche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit 'auf Augenhöhe' unterstützen. Zudem steigen die Freibeträge für Erwerbstätige.

Das Bürgergeld wurde zum 1. Januar 2023 eingeführt. In einem ersten Schritt wurde zum Jahresanfang u. a. der Regelbedarf erhöht und sogenannte Karenzzeiten für Wohnen und Vermögen eingeführt. Mit der zweiten Stufe des Bürgergeldes werden nun zum 1. Juli 2023 die Fördermöglichkeiten und der Instrumentenkasten der Bundesagentur für Arbeit (BA) größer und individueller. Mehr Fördermöglichkeiten bei Weiterbildungen, mehr Motivation durch finanzielle Anreize mit dem Weiterbildungsgeld und dem Bürgergeldbonus stehen für einen klaren Fokus auf Bildung und Nachhaltigkeit der Vermittlung.

Die wichtigsten Änderungen zum 01. Juli 2023

•             Das Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro monatlich für die Teilnahme an einer berufsabschlussbezogenen Weiterbildung und der Bürgergeldbonus in Höhe von 75 Euro für die Teilnahme an Maßnahmen, die für eine nachhaltige Integration von besonderer Bedeutung sind, motivieren zur Qualifizierung.

•             Umschulungen müssen nicht mehr verkürzt werden, sondern können unter bestimmten Voraussetzungen für die gesamte Dauer gefördert werden.

•             Kundinnen und Kunden erarbeiten gemeinsam mit dem Jobcenter einen Kooperationsplan statt der bisherigen Eingliederungsvereinbarung. Der neue Kooperationsplan ist rechtlich unverbindlich und stellt eine vertrauensvolle und partnerschaftliche Zusammenarbeit in den Mittelpunkt. Er dient als gemeinsamer Fahrplan und fasst das Ziel am Arbeits- oder Ausbildungsmarkt, und welche Schritte dafür unternommen werden müssen, auf einen Blick und in verständlicher Sprache kompakt zusammen.

•             Bei Meinungsverschiedenheiten in der Erstellung oder Fortschreibung des Kooperationsplans kann ein Schlichtungsverfahren helfen.

•             Bürgergeld-Beziehende mit ergänzendem Einkommen erhalten spürbar höhere Freibeträge:

Alle Erwerbstätigen dürfen bei einer Beschäftigung mit einem Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 Prozent davon behalten.

Junge Menschen behalten das Einkommen aus Schüler- und Studentenjobs und das Einkommen aus einer beruflichen Ausbildung genauso wie Bundesfreiwilligen- und FSJ-Dienstleistende bis zur Minijobgrenze (derzeit 520 Euro). Dies gilt auch in einer dreimonatigen Übergangszeit zwischen Schule und Ausbildung.

Einkommen aus Schülerjobs in den Ferien bleibt gänzlich unberücksichtigt.

Das Mutterschaftsgeld wird nicht mehr als Einkommen angerechnet.

Ehrenamtliche können jährlich bis zu 3.000 Euro der Aufwandsentschädigung behalten.

•             Kundinnen und Kunden mit besonderen individuellen Problemlagen (z. B. finanzieller, gesundheitlicher oder familiärer Art) können freiwillig mit einer ganzheitlichen Betreuung unterstützt werden. Dies kann je nach Wunsch und Bedarf auch aufsuchend erfolgen.