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Corona-Zuschlag und Kinderbonus von je 150 Euro werden im Mai 2021 ausgezahlt

Wer alleinstehend oder alleinerziehend ist oder mit einer Partnerin oder einem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält einmalig einen Corona-Zuschlag in Höhe von 150 Euro. Voraussetzung ist, dass im Mai 2021 ein Anspruch auf Grundsicherung oder Sozialgeld besteht. Das gilt auch für Volljährige, die bei ihren Eltern leben und bei denen das Kindergeld nicht als Einkommen berücksichtigt wird. Die Einmalzahlung wird automatisch ab Mitte Mai 2021 ausgezahlt. Die Gutschrift erfolgt ab Kalenderwoche 19. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig.

Weitere Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit Leistungen der Grundsicherung.

Darüber hinaus erhalten Familien, die im Mai 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, für jedes Kind einen Kinderbonus in Höhe von 150 Euro. Für Kinder mit einem Anspruch auf Kindergeld in einem anderen Monat wird der Kinderbonus immer im jeweiligen Monat ausgezahlt. Die Einmalzahlung wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und muss auch nicht extra beantragt werden.

Weitere Informationen zum Kinderbonus finden Sie auf der Internetseite Kinderbonus: Anspruch, Auszahlung, Höhe.