Das Bundeskabinett billigte am 19. September 2012 eine entsprechende Verordnung von Arbeitsministerin Ursula von der Leyen. Der Bundesrat hat der Verordnung am 12.10.2012 zugestimmt.
Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2013 wie folgt:
382 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
345 Euro | für volljährige Partner |
306 Euro | für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
289 Euro | für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
255 Euro | für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
224 Euro | für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |