Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2017. Das Bundeskabinett hat das entsprechende Gesetz jetzt auf den Weg gebracht. Am stärksten steigen die Regelleistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren. Ab 01. Januar 2017 sollen sie 291 Euro statt bisher 270 Euro bekommen. Dem Plus liegen neue Einkommens- und Verbrauchsstichproben des Statistischen Bundesamtes zugrunde. Demnach ist der Bedarf in dieser Altersgruppe für Lebensmittel und Getränke erheblich höher als bisher berechnet. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2017 wie folgt:
409 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
368 Euro | für volljährige Partner |
327 Euro | für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
311 Euro | für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
291 Euro | für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
237 Euro | für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |