Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2021. Diese werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2021 wie folgt:
446 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
401 Euro | für volljährige Partner |
357 Euro | für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
373 Euro | für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
309 Euro | für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
283 Euro | für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |