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Jobcenter kann Kosten für digitale Endgeräte für den pandemiebedingten digitalen Schulunterricht übernehmen

Durch die pandemiebedingte Aussetzung des Präsenzunterrichtes findet derzeit Schulunterricht nahezu ausschließlich digital statt. Um die Teilnahme am Unterricht zu gewährleisten, ist ein digitales Endgerät für jede Schülerin und jeden Schüler erforderlich.

Falls Schülerinnen und Schülern oder ihre Eltern von uns Leistungen beziehen und von ihrer jeweiligen Schule digitale Endgeräte zur notwendigen Teilnahme am Unterricht nicht zur Verfügung gestellt werden, kann der Bedarf durch Antrag geltend gemacht werden.

Wir können nach Prüfung der Voraussetzungen durch einen Zuschuss bis zum Gesamtbetrag von 350,- EUR je Schülerin oder Schüler die Kosten für digitale Endgeräte wie Laptops, Tablets oder PC, aber auch Drucker sowie eine Erstausstattung Druckerpatronen übernehmen.

Die Kostenübernahme ist rückwirkend ab 1. Januar 2021 möglich. Somit können ab diesem Datum nachgewiesene Aufwendungen bei Notwendigkeit auch nachträglich noch anerkannt werden.

Kosten können auch übernommen werden, wenn Endgeräte zwar im Haushalt vorhanden sind, aber nicht für schulische Zwecke genutzt werden können (z. B. weil das Gerät nicht den technischen Vorgaben der Schule entspricht oder die Eltern das Gerät dauerhaft im Homeoffice nutzen). Beim Drucker ist aber davon auszugehen, dass ein leistungsfähiges Gerät je Haushalt ausreichend ist und der Bedarf durch die Schule bestätigt wird.

Grundsätzlich sind alle Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs berechtigt, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen. Berechtigt sind auch Schülerinnen und Schüler, die in einem Ausbildungsverhältnis stehen und eine Ausbildungsvergütung erhalten.

Wichtig für die Gewährung des Zuschusses:

Die für den Distanzunterricht notwendigen Geräte können nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden – zum Beispiel über eine Ausleihe von der Schule oder sonstigen Dritten.

Hinweise zur Antragstellung

Das Antragsformular, das gleichzeitig auch als Bescheinigung der Schule genutzt werden kann, finden Sie hier.

Gerne können Sie den Antrag auch telefonisch (07321 345-0 oder 07321 345-590) bei uns anfordern.

Bitte füllen Sie den Antrag (Teil A) vollständig aus und lassen Sie den Bedarf für das digitale Endgerät durch die Schule (Teil B) ergänzen.

Reichen Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bei uns ein.

Der Kauf ist gegenüber dem Jobcenter durch entsprechende Rechnungsbelege nachzuweisen.

Wir sind bei Fragen telefonisch für Sie unter 07321 345-0 sowie 07321 345-590 oder per Mail unter jobcenter-heidenheim@jobcenter-ge.de erreichbar.