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Verlängerung der Regelungen für den erleichterten Zugang zur Grundsicherung

Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie zu bekämpfen und soziale Härten abzufedern, hat die Bundesregierung in der Sitzung des Bundeskabinetts am 09.09.2020 die Verlängerung der Maßnahmen zum Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket beschlossen.

Der Zeitraum für einen vereinfachten Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende für Bewilligungszeiträume, die bis zum 31.12.2020 beginnen, wurde verlängert. Es gelten die bisherigen Regelungen für den erleichterten Zugang für den Zeitraum vom 01.03.2020 bis 31.12.2020 für Erst- und Weiterbewilligungsanträge überwiegend fort.