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— aus unserem LeitbildAusgangslage
Deutschland hat in den vergangenen Monaten viele schutzsuchende Menschen – vorrangig aus der Ukraine – aufgenommen. Insgesamt sprechen wir von einem Potential von fast 400.000 Menschen, die durch den Job-Turbo schneller in ein Arbeitsverhältnis gebracht werden sollen.
Das Vorhaben zur Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten umfasst die Personengruppe der arbeitslosen und arbeitssuchenden Menschen im SGB II-Bezug und dem damit verbundenen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Geflüchtete aus humanitären Gründen mit anerkannten Status und Arbeitsmarktzugang.
Die Bundesregierung hat Daniel Terzenbach als Sonderbeauftragten für die Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen berufen mit dem Ziel, Geflüchtete schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.
Ziel
ist die bessere Arbeitsmarktintegration von geflüchteten Menschen durch eine gemeinsame Kraftanstrengung aller beteiligten Akteure im engen Schulterschluss.
Durch den Job-Turbo werden Geflüchtete entlang eines 3-Phasen-Modells schneller, besser und nachhaltiger in eine stabile Beschäftigung gebracht:
1. Phase: Orientierung und grundständiger Deutscherwerb
2. Phase: Arbeiten und Qualifizierung in Beschäftigung
3. Phase: Beschäftigung stabilisieren und ausbauen
Der Ansatz des Job-Turbos erfolgt insbesondere am Übergang von Phase 1 zu Phase 2:
Gefragt sind auch die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Wir brauchen Unternehmen, die den Geflüchteten eine Chance geben und sie einstellen, auch wenn sie noch nicht perfekt Deutsch sprechen.
Wir setzen auf eine schnelle und nachhaltige Integration, denn jede nachhaltige und potenzialadäquate Integration in den Arbeitsmarkt trägt dazu bei, den Fachkräftebedarf für Deutschland zu sichern.
Informationsschreiben
In einem Brief wenden sich der Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil, der Sonderbeauftragte für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten Daniel Terzenbach und der Botschafter der Ukraine in Deutschland Oleksii Makeiev an ukrainische Geflüchtete, um ihre Vermittlung in Arbeit nach Abschluss des Integrationskurses zu befördern. Die Geflüchteten werden auf die vielfältigen Unterstützungsmaßnahmen zur Arbeitsmarktintegration hingewiesen. Es wird dabei auch deutlich gemacht, dass eine Arbeitsaufnahme in Deutschland erwartet wird und für alle Beteiligten von Vorteil ist.
Den gemeinsamen Brief des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, des Sonderbeauftragten der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten sowie der Botschaft der Ukraine in der Bundesrepublik Deutschland können Sie sich hier in deutscher und ukrainischer Sprache ansehen:
Diese Information finden Sie auch auf der Internetseite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).
Flyer zum Job-Turbo
Weitere Informationen zum Job-Turbo werden vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Verfügung gestellt.