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Bildung und Teilhabe

Seit April 2011 gibt es zusätzliche Leistungen für Kinder und Jugendliche, die unter dem Begriff Bildungspaket zusammengefasst sind. 

Wenn Sie Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) haben, bekommen Sie vom Jobcenter zusätzliche Unterstützung.

Zum 01. August 2019 tritt das 'Starke-Familien-Gesetz' in Kraft. Hierdurch ergeben sich folgende Änderungen:

  • Eine Antragspflicht entfällt (Ausnahme: Lernförderung)
  • Erhöhung der Beiträge für Schulbedarf sowie für die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 'Teilnahme und Mitmachen'
  • Wegfall von Eigenanteilen beim Mittagessen und der Schülerbeförderung

Seit dem 01. Juli 2021 sind die individuellen Hilfen zur Lernförderung während der Pandemiezeit und im unmittelbaren Anschluss daran als Teil des am 5. Mai 2021 beschlossenen Aktionsprogramm "Aktionsprogramm Aufholen nach Corona" für Kinder und Jugendliche noch leichter zugänglich. Es entfällt der gesonderte Antrag auf Übernahme der Aufwendungen für die Lernförderung bis zum 31. Dezember 2023.

Folgende Leistungen können im Rahmen des Bildungspaketes gezahlt werden:

  • Ausflüge und Klassenfahrten (ein-/ und mehrtägig)
  • Ausflüge und Ausfahrten der Kindergärten (ein-/ und mehrtägig)
  • Lernförderung / Nachhilfe bei Bedarf
  • Kostenübernahme für das Mittagessen in der Schule bzw. in der Kindertagesstätte / Kindergarten
  • Schülerbeförderung ab einer bestimmten Schulwegstrecke
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben 'Teilnahme und Mitmachen' (z.B. Beiträge für Musikunterricht, Sportverein, Ferienfreizeiten und Kurse, beispielsweise bei der Volkshochschule). Bitte beachten Sie, dass hierfür bis zu 15 Euro pro Kind pro Monat bewilligt werden können.

Mit Ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II werden die Bildungs- und Teilhabeleistungen mitbeantragt. Eine gesonderte Beantragung ist nicht notwendig.

Obwohl die Antragspflicht für die Leistungen aus dem Bildungspaket entfällt, benötigen wir trotzdem Angaben von Ihnen.

Dazu haben wir ein Formblatt erstellt, das Sie uns bei Bedarf ausgefüllt vorlegen müssen. Sie finden es hier.

 

Zu Ihrer Information gibt es auch einen Flyer mit einer Übersicht unserer Leistungen und Wissenswertem rund um das Bildungspaket.

Für Fragen rund um das Thema wenden Sie sich bitte an folgende Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Jobcenters, die Sie gerne informieren und beraten:

Herr Heller, Frau Hintersteif und Frau Kiriane                   

 

Telefon   07321 345-0

Fax          07321 345-210

 

E-Mail    Jobcenter-Heidenheim.Geldleistungen-Team3-BuT@jobcenter-ge.de

 

Für Schüler*innen von 6-14 Jahren wird automatisch das Schulbasispaket in Höhe von 195 Euro gezahlt (Stand: ab Schuljahr 2024/ 2025). Es werden zum 01.08. jeden Jahres 130 Euro und zum 01.02. jeden Jahres 65 Euro ausgezahlt. Dafür ist kein extra Antrag notwendig. Bei vorzeitiger Einschulung und ab dem 15. Lebensjahr müssen Schüler*innen für diese Leistung aber eine Schulbescheinigung vorlegen.

Zuständig für Auszahlung sind die Geldleistungsteams 1 und 2.

Die offiziellen Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.