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Datenschutz

Datenschutz im Jobcenter…

…wer ist mein/ meine Ansprechpartner*in?

 

Das Jobcenter Heidenheim erhebt, verarbeitet und nutzt Sozialdaten (§ 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II).

 

Grundsätzlich dürfen nur die Daten erhoben werden, die zur Erledigung der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe unabdingbar notwendig sind.

 

Daraus folgt für uns die Verpflichtung, eine*n behördliche*n Beauftragte*n für den Datenschutz zu bestellen (§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch X i. V. m. § 4f Bundesdatenschutzgesetz).

 

Der/ die Datenschutzbeauftragte im Jobcenter ist deshalb wichtiger und in Ausübung seiner/ ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfreie*r Ansprechpartner*in für Sie als Kund*in, aber auch für die Beschäftigten des Jobcenters und für andere Behörden.

 

Ziel aller Maßnahmen zum Datenschutz ist es, jede Person (Kund*in und Mitarbeiter*in) davor zu schützen, dass ihre Daten in unzulässiger Weise verwendet werden.

 

Unsere Mitarbeiter*innen müssen sehr sensibel mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen.

 

Weitere Informationen zur Datenerhebung nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.

 

Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Datenschutz im Jobcenter Heidenheim ist

 

Frau Kindir-Ay

 

Sie erreichen sie

 

persönlich                   Zimmer 127 

 

telefonisch unter         07321 345  465

 

oder per E-Mail          jobcenter-heidenheim.datenschutz@jobcenter-ge.de.