Datenschutz im Jobcenter…
…wer ist mein/ meine Ansprechpartner*in?
Das Jobcenter Heidenheim erhebt, verarbeitet und nutzt Sozialdaten (§ 50 Absatz 2 Sozialgesetzbuch II).
Grundsätzlich dürfen nur die Daten erhoben werden, die zur Erledigung der jeweiligen gesetzlichen Aufgabe unabdingbar notwendig sind.
Daraus folgt für uns die Verpflichtung, eine*n behördliche*n Beauftragte*n für den Datenschutz zu bestellen (§ 81 Absatz 4 Sozialgesetzbuch X i. V. m. § 4f Bundesdatenschutzgesetz).
Der/ die Datenschutzbeauftragte im Jobcenter ist deshalb wichtiger und in Ausübung seiner/ ihrer Fachkunde auf dem Gebiet des Datenschutzes weisungsfreie*r Ansprechpartner*in für Sie als Kund*in, aber auch für die Beschäftigten des Jobcenters und für andere Behörden.
Ziel aller Maßnahmen zum Datenschutz ist es, jede Person (Kund*in und Mitarbeiter*in) davor zu schützen, dass ihre Daten in unzulässiger Weise verwendet werden.
Unsere Mitarbeiter*innen müssen sehr sensibel mit Ihren personenbezogenen Daten umgehen.
Weitere Informationen zur Datenerhebung nach der Datenschutz-Grundverordnung finden Sie hier.
Ihre Ansprechpartnerin für Fragen zum Datenschutz im Jobcenter Heidenheim ist
Frau Kindir-Ay
Sie erreichen sie
persönlich Zimmer 127
telefonisch unter 07321 345 465
oder per E-Mail jobcenter-heidenheim.datenschutz@jobcenter-ge.de.