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Öffnungszeiten
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Wir über uns

Wir bieten Ihnen eine kompetente, persönliche und freundliche Beratung an.

Wir unterstützen Sie bei der Bewältigung sozialer Notlagen durch finanzielle Hilfen und Begleitung bei der Beschäftigungssuche.

— aus unserem Leitbild

Beraten – Qualifizieren – Integrieren
 

  • Arbeitslosenhilfe und die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz wurden für Erwerbstätige gesetzlich zum 01. Januar 2005 zu einer einheitlichen Leistung zusammengeführt.
  • Mit dem Kooperationsvertrag zwischen dem Landkreis Heidenheim und der Agentur für Arbeit Aalen wurde am 23. November 2004 das JOB Center Heidenheim mit dem Ziel der Leistungserbringung „aus einer Hand“ im Interesse der arbeit- und ratsuchenden Bürgerinnen und Bürger gegründet.
  • Am 15. September 2005 startete das JOB Center Heidenheim im Gebäude in der Theodor-Heuss-Straße 1 in Heidenheim. In gemeinsamer Verantwortung erbringt das JOB Center Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) im Landkreis Heidenheim.
  • Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2007 zum Organisationsaufbau der Grundsicherung haben beide Partner zum 01. Januar 2011 eine gemeinsame Einrichtung gegründet. Bundesweit arbeiten alle gemeinsamen Einrichtungen unter dem neuen Namen Jobcenter.

 

Ziel ist es,

…Hilfebedürftigkeit zu vermeiden oder zu beseitigen
…Erwerbsfähigkeit der Arbeitsuchenden zu erhalten, zu verbessern oder wiederherzustellen
…die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu stärken
…bei Bedürftigkeit den Lebensunterhalt durch Gewährung finanzieller Hilfen (Bürgergeld, Leistungen für Unterkunft und Heizung sowie Bildung und Teilhabe) sicherzustellen

Zugleich sind wir Ansprechpartner für Arbeitgeber, die offene Stellen oder Ausbildungsplätze besetzen wollen.