Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2015 um etwa 2,0%. Ein alleinstehender Erwachsener bekommt monatlich acht Euro mehr. Die Sätze für die im Haushalt lebenden Partner und Kinder (Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft) steigen anteilig.
Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2015 wie folgt:
399 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
360 Euro | für volljährige Partner |
320 Euro | für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
302 Euro | für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
267 Euro | für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
234 Euro | für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |