Die Regelsätze in der Grundsicherung erhöhen sich zum 01. Januar 2018. Die Regelsätze werden jährlich überprüft und fortgeschrieben. Die Fortschreibung der Regelbedarfe wird anhand eines Mischindexes errechnet. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Danach lauten die monatlichen Bedarfssätze ab 2018 wie folgt:
416 Euro | für Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner |
374 Euro | für volljährige Partner |
332 Euro | für Volljährige bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (18 bis 24 Jahre), Personen unter 25 Jahren, die ohne Zusicherung des des kommunalen Trägers umziehen (15 bis 24 Jahre) |
316 Euro | für Kinder bzw. Jugendliche im 15. Lebensjahr bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres (14 bis 17 Jahre) und minderjährige Partner |
296 Euro | für Kinder ab Beginn des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres (6 bis 13 Jahre) |
240 Euro | für Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres (0 bis 5 Jahre) |